Informationen über Amicum Capital AG
Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8 f. des Finanzdienstleistungs-gesetzes (“FIDLEG“). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.
1. Bewilligungsstatus
Die Amicum Capital AG (die “Gesellschaft“) ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG mit Sitz an der Brandschenkestrasse 2 in 8001 Zürich.
Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung undAnlageberatung für individuelle Kunden tätig.
[►Vor FINMA-Bewilligungserteilung: Die Gesellschaft ist der Selbstregulierungsorganisation VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Geldwäschereigesetzes angeschlossen.
Im Einklang mit den Anforderungen des Finanzinstitutsgesetzes (“FINIG“) beantragt die Gesellschaft eine Aufnahme bei der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG sowie eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Vermögensverwalterin gemäss Art. 17 Abs. 1 FINIG.◄]
[►Nach FINMA-Bewilligungserteilung: Die Gesellschaft wird als Vermögensverwalterin gemäss Art. 17 Abs. 1 FINIG von der FINcontrol Suisse AG beaufsichtigt.
Bewilligungsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.◄]
2. Ombudsstelle
In Übereinstimmung mit Art. 74 ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle Verein Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, CH-8001 Zürich angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs. 2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.
3. Geschäftsführung
Die Gesellschaft verfügt über qualifizierte Geschäftsführer im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FINIG.
4. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Vermögensverwaltung für individuelle Kunden im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG;
- portfoliobezogene Anlageberatung mit Vollmacht im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG;
- transaktionsbezogene Anlageberatung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG;
- portfoliobezogene Anlageberatung mit Bezug auf Actively Managed Certificates (“AMC“) im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG;
- Annahme und die Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrument zum Gegenstand haben im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 2 FIDLEG;
- Anbieten von von der Gesellschaft verwalteten AMCs im Sinne von Art. 19 Abs. 3 lit. c FINIG.
- Die Gesellschaft erbringt ihre Vermögens- und Anlageberatungsdienstleistungen gestützt auf schriftliche, mit den Kunden abgeschlossene Verträge, die sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweisen, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthalten.
Die Gesellschaft kann auch ergänzende Dienstleistungen erbringen wie Portfoliokonsolidierung oder -überwachung, Standortfindung und Domizilierung von Firmen und Einzelpersonen sowie allgemeine Vermögens-, Nachlass- und Finanzplanung.
5. Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen
Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten” der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.
6. Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.
7. Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten
Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber Kunden führen könnten.
8. Berücksichtigtes Marktangebot
Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen hauptsächlich Finanzinstrumente von Dritten, kann aber auch das von ihr verwaltete AMC in den diskretionären Vermögensverwaltungsmandaten einsetzen. Die Gesellschaft informiert die Kunden über diesen Umstand.
9. Aufrechterhaltung des Kontakts
Die Gesellschaft und ihre Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.
10. Umgang mit Interessenkonflikten
Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.
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